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	<title>Kommentare zu: Web 2.0 im Knast: Produktfoto-Klau</title>
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	<description>Just another WordPress weblog</description>
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		<title>Von: Sebastian</title>
		<link>http://www.internetboom.de/web-20-im-knast-produktfoto-klau/comment-page-1#comment-96</link>
		<dc:creator>Sebastian</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Sep 2007 08:13:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internetboom.de/web-20-im-knast-produktfoto-klau#comment-96</guid>
		<description>@carsten

Danke für den Beitrag. Damit haben doch jetzt zwei abgrenzbare Meinungen. Jetzt müssen wir nur noch warten, was die liebe Rechtssprechung in Zukunft dazu meint.

Und das kann wohl niemand von uns voraussagen ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@carsten</p>
<p>Danke für den Beitrag. Damit haben doch jetzt zwei abgrenzbare Meinungen. Jetzt müssen wir nur noch warten, was die liebe Rechtssprechung in Zukunft dazu meint.</p>
<p>Und das kann wohl niemand von uns voraussagen <img src='http://www.internetboom.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: Carsten Ulbricht</title>
		<link>http://www.internetboom.de/web-20-im-knast-produktfoto-klau/comment-page-1#comment-95</link>
		<dc:creator>Carsten Ulbricht</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Sep 2007 07:07:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internetboom.de/web-20-im-knast-produktfoto-klau#comment-95</guid>
		<description>Schön, dass diese interessante Thematik hier noch einmal aufgegriffen wird...

Dass die Nutzung von Produktfotos ohne entsprechende Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers grundsätzlich urheberrechtswidrig ist, dürfte für interessierte Kreise nun wirklich keine Neuigkeit mehr sein. 

Im übrigen ist es natürlich vollkommen richtig, dass über bei EBay eingestellten Bildern mit entsprechenden Abmahnungen (leider) ein regelrechtes Geschäfts betrieben wird.

Nun öffnen einige neue, unter dem Stichwort Web 2.0 gehandelte technologische Möglichkeiten allerdings den Weg zahlreiche innovative Geschäftsmodelle (wie z.B. shoppero), deren elementarer Bestandteil das Einstellen entsprechender Produktfotos ist.

Nachdem Juristen nicht selten vorgehalten wird, neue Ideen regelmässig mit rechtlichen Bedenken zu belasten und so bisweilen als &quot;Business Prevention Department&quot; zu agieren, habe ich in meinem Beitrag versucht, unter Heranziehung der interessanten Entscheidung des LG Erfurt, eine Argumentationlinie zu finden, die diesen neuen Geschäftsmodellen nicht bereits einen grundsätzlichen Riegel vorschiebt (was schade wäre).

In meinem Beitrag führe ich genau die Voraussetzungen auf, die wohl erfüllt sein müssten, damit man - entsprechend der Argumentation des LG Erfurt von einer konkludenten Einwilligung des Rechteinhabers ausgehen kann. Damit sage ich keinesfalls, dass die Gestaltung bei shoppero diesen Anforderungen genügt...

Nachdem auch der Bundesgerichtshof in einigen Entscheidungen schon herausgestellt hat, dass solch neue Geschäftsmodelle nicht mit allzu hohen Pflichten belegt werden sollten, um diese nicht bereits grundsätzlich zu verhindern, ist es aus meiner Sicht elementar für entsprechende Startups sich mit solchen Argumenten auseinanderzusetzen, um - für den Fall der Fälle - gerüstet zu sein.

Klar ist, dass sich die Rechtsprechung zu vielen neuen Internetanwendungen erst noch entwickeln und die Entscheidung des LG Erfurt bisher ein Einzelfall ist...

Würde man die richtigen Ausführungen des Kollegen Plüschke allerdings einfach so hinnehmen, würde es möglicherweise viele neue interessante Web 2.0 Geschäftsmodelle nicht geben...

Mit freundlichem Gruss

Carsten Ulbricht</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Schön, dass diese interessante Thematik hier noch einmal aufgegriffen wird&#8230;</p>
<p>Dass die Nutzung von Produktfotos ohne entsprechende Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers grundsätzlich urheberrechtswidrig ist, dürfte für interessierte Kreise nun wirklich keine Neuigkeit mehr sein. </p>
<p>Im übrigen ist es natürlich vollkommen richtig, dass über bei EBay eingestellten Bildern mit entsprechenden Abmahnungen (leider) ein regelrechtes Geschäfts betrieben wird.</p>
<p>Nun öffnen einige neue, unter dem Stichwort Web 2.0 gehandelte technologische Möglichkeiten allerdings den Weg zahlreiche innovative Geschäftsmodelle (wie z.B. shoppero), deren elementarer Bestandteil das Einstellen entsprechender Produktfotos ist.</p>
<p>Nachdem Juristen nicht selten vorgehalten wird, neue Ideen regelmässig mit rechtlichen Bedenken zu belasten und so bisweilen als &#8220;Business Prevention Department&#8221; zu agieren, habe ich in meinem Beitrag versucht, unter Heranziehung der interessanten Entscheidung des LG Erfurt, eine Argumentationlinie zu finden, die diesen neuen Geschäftsmodellen nicht bereits einen grundsätzlichen Riegel vorschiebt (was schade wäre).</p>
<p>In meinem Beitrag führe ich genau die Voraussetzungen auf, die wohl erfüllt sein müssten, damit man &#8211; entsprechend der Argumentation des LG Erfurt von einer konkludenten Einwilligung des Rechteinhabers ausgehen kann. Damit sage ich keinesfalls, dass die Gestaltung bei shoppero diesen Anforderungen genügt&#8230;</p>
<p>Nachdem auch der Bundesgerichtshof in einigen Entscheidungen schon herausgestellt hat, dass solch neue Geschäftsmodelle nicht mit allzu hohen Pflichten belegt werden sollten, um diese nicht bereits grundsätzlich zu verhindern, ist es aus meiner Sicht elementar für entsprechende Startups sich mit solchen Argumenten auseinanderzusetzen, um &#8211; für den Fall der Fälle &#8211; gerüstet zu sein.</p>
<p>Klar ist, dass sich die Rechtsprechung zu vielen neuen Internetanwendungen erst noch entwickeln und die Entscheidung des LG Erfurt bisher ein Einzelfall ist&#8230;</p>
<p>Würde man die richtigen Ausführungen des Kollegen Plüschke allerdings einfach so hinnehmen, würde es möglicherweise viele neue interessante Web 2.0 Geschäftsmodelle nicht geben&#8230;</p>
<p>Mit freundlichem Gruss</p>
<p>Carsten Ulbricht</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Sebastian</title>
		<link>http://www.internetboom.de/web-20-im-knast-produktfoto-klau/comment-page-1#comment-94</link>
		<dc:creator>Sebastian</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Sep 2007 22:54:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internetboom.de/web-20-im-knast-produktfoto-klau#comment-94</guid>
		<description>Imho gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. selbst machen
2. einkaufen
3. Bildmaterial des Herstellers (Einwilligung besorgen!)

Prost vom Wannsee,

Sebastian

PS: heute gibt´s Cab lemon ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Imho gibt es mehrere Möglichkeiten:</p>
<p>1. selbst machen<br />
2. einkaufen<br />
3. Bildmaterial des Herstellers (Einwilligung besorgen!)</p>
<p>Prost vom Wannsee,</p>
<p>Sebastian</p>
<p>PS: heute gibt´s Cab lemon <img src='http://www.internetboom.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Andre</title>
		<link>http://www.internetboom.de/web-20-im-knast-produktfoto-klau/comment-page-1#comment-93</link>
		<dc:creator>Andre</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Sep 2007 22:35:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internetboom.de/web-20-im-knast-produktfoto-klau#comment-93</guid>
		<description>Was wären denn die Alternativen ? Selbstgemachte Fotos von den Produkten bzw. Kartons ? Was würdet Ihr tun bzw. wie handhabt ihr es, ohne das Ihr mit den Urheberrechten in die Quere kommt  ?

Gruß

André</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was wären denn die Alternativen ? Selbstgemachte Fotos von den Produkten bzw. Kartons ? Was würdet Ihr tun bzw. wie handhabt ihr es, ohne das Ihr mit den Urheberrechten in die Quere kommt  ?</p>
<p>Gruß</p>
<p>André</p>
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